Das letzte Verhör fand am 29.Oktober statt. Im Beisein der Gräflich Montfortischen Amtsleute, wie auch des Bürgermeisters und anderer Ratsbefreundeten, ist der Angeklagten wieder alles, was sie gütlich und peinlich zugestanden hatte, vorgehalten worden. ´Sie ist aller vorgelesenen Punkten bekenntlich, will auch beharrlich und beständig darauf verbleiben und Ihre verdiente Strafe und Busse, so Ihr Ihrer begangenen Müßethaten halber von der Obrigkeit auferlegt werden, gern und geduldig ausstehen, bietet allein ganz demütigst um ein gnädiges Urteil.´
Nach dem Bekenntnis der Beklagten erkennt das Gericht, dass „der arm Mensch sein Leib und Leben verwirkt habe.“ Der Urteilssprecher erkennt: dass der arm Mensch mit einem unvernüftigen Tier auf einem Wagen auf die gewöhnliche Richtstätt gefüert und da mit dem Feuer vom Leben zum Tod gerichtet und hernach die Aschen unter dem Galgen vergraben werde.Der Richter: „Meister Berg auf ausgegangenem Urteil so befehl ich dir diese arme Persohn in deine Hand, das du sie bindest, versorgst und an die gewöhnliche Richtstätt ausführst, derselben ihr das Haupt mit dem Schwert abschlägst und sie vom Leben zum Todt bringst.“
Richter´s Erklärung wenn er denn Stab bricht: „Auf den hohen und edelgeborenen meines gnädigen Herrn Befehl, davon ich Bann und Gewalt habe über Malefiz und übelthaten richten zu lassen, auch in Kraft der löblichen Herschaft Tettnang Hochgericht und auf der verurteilten übelthäterin wissentlich und bekenntlich übel- und Missethaten, so bestätige und erkläre ich das ergangene Urteil im Namen des Allmächtigen Gottes und befehle dir Meister Berg zum Ersten, Andern und Drittenmal, ernstlich beim Aidt, dass du das Urteil vollbringst.“
Bei den Akten liegt eine Abhandlung über das Hexenwesen, offenbar ein Auszug aus einem größerem Werk, etwa von Molitor: de lamiis oder aus dem Hexenhammer. Dieser geschriebene magere Auszug diente augenscheinlich den Richtern als Anhaltspunkt bei der Untersuchung und Rechtssprechung.